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   LSG Hessen, 28.01.2020 - L 3 U 90/17   

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https://dejure.org/2020,1311
LSG Hessen, 28.01.2020 - L 3 U 90/17 (https://dejure.org/2020,1311)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2020 - L 3 U 90/17 (https://dejure.org/2020,1311)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - L 3 U 90/17 (https://dejure.org/2020,1311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 SGB VII, § 79 SGB VII, § 73 BVG, § 39 SGB I
    1. Eine Rentenabfindung erfolgt nach § 79 SGB VII zwingend für die Dauer von zehn Jahren.2. Der Unfallversicherungträger hat im Rahmen des von ihm auszuübenden pflichtgemäßen Ermessens bei einer Rentenabfindung nach § 78 SGB VII auch die Interessen seiner Beitragszahler zu ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine Zahlung einer Abfindung gem. §§ 78, 79 SGB VII, wenn die Lebenserwartung des Antragstellers nach den vom Statistischen Bundesamt ausgegebenen Generationssterbetafeln zehn Jahre nicht erreicht - die Wahrscheinlichkeit, die nächsten drei Jahre zu überleben, reicht für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 78 ; SGB VII § 79 ; SGB I § 39 Abs. 1
    Anspruch auf Abfindung einer Rente in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2020 - L 3 U 90/17
    Des Weiteren kann ein Fehlgebrauch erfolgt sein, wenn die Behörde ihrer Ermessensbetätigung einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. zu Ermessensfehlern allgemein BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - juris).
  • SG Kiel, 18.09.2002 - S 2 U 123/01
    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2020 - L 3 U 90/17
    Entgegen dem Sozialgericht (dort unter Hinweis u. a. auf die Entscheidung des Sozialgerichts Kiel vom 18. September 2002 - S 2 U 123/01 - juris und Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 78 Rn. 7) ist für die Prognose eine Gewissheit oder hohe Wahrscheinlichkeit des Todes vor Ablauf des Zehnjahreszeitraums nicht zu fordern.
  • SG Karlsruhe, 29.04.2020 - S 1 U 688/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abfindung einer Verletztenrente -

    Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Anschluss an LSG Darmstadt vom 28.01.2020 - L 3 U 90/17 = ASR 2020, 73 und LSG Stuttgart vom 10.02.2005 - L 6 U 2063/04 = HVBG-INFO 2005, 333).

    Der Fehlgebrauch kann zudem als Abwägungsdisproportionalität vorliegen, wenn die Behörde die abzuwägenden Gesichtspunkte rechtlich fehlerhaft gewichtet oder wenn sie ihrer Ermessensbetätigung einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. BSG SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 Rn. 12 und Hess. LSG vom 28.01.2020 - L 3 U 90/17 -, Rn. 24 ).

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